Diese Seite ist Teil des unveränderlichen Archivs des alten Messerwerfen.de-Forums. | Einzelheiten |
Moin. als absoluter anfänger im messerwerfen hab ich mir nach 1-2 wochen üben mit normalen messern (springmessern [autsch das ging schwer .. hab in nem andren thread gelesen wie mies die dazu geeginet sind - stimmt !] , küchenmessern etc) nun ein silberpfeil wurfmesser zugelegt und denke damit ganz gut beraten zu sein ;-) wollte mal fragen ob sich vielleicht jemand mit dem waffengesetz bezüglich österreich auskennt ? altersbeschränckungen, mögliche illegalisierungen etc .... habe dazu noch nichts gefunden :/
Von Andreas am Dienstag, den 7. Februar, 2006 - 15:34:
genau weiss ich es nicht aber in östereich kann mann ebenfalls shuriken und nunchakus erhalten die hier in deutschland verboten sind. eventuell sollte es in östereich ab 18 damit keine probleme geben
Ps:In Deutschland sind Shuriken z.B.verboten aber der Besitz ist nich unbedingt strafbar und was du auf deinem Grundstück tust ist beinahe egal (ein katana fällt ja eigentlich auch unters waffen gesetzt ebenso eigentlich ein wurfmesser das eine klingenlänge von mehr als 8,5 cm aufweist:in Deutschland)
Von Christian Thiel (Thrower) am Dienstag, den 7. Februar, 2006 - 16:15:
Das kann ich leider so nicht stehen lassen, einige Richtigstellungen:
In Deutschland sind nicht Shuriken verboten, sondern der Umgang mit: "sternförmige[n] Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne)" (Referenzen). Als "Umgang" ist in §1 des Waffengesetzes auch der "Besitz" genannt. Daher, auch der Besitz ist verboten. Und strafbar auch, laut §52, Absatz 3 Nummer 1 WaffG.
Woher der Unsinn kommt, dass Messer mit einer Klingenlänge über 8.5cm unters Waffengesetz fallen sollen, würde mich mal interessieren, ich habe es noch nirgends stehen sehen.
Christian
Von Andreas am Mittwoch, den 8. Februar, 2006 - 10:25:
das mit der klingenlänge steht in den begriffsbestimmungen in der anlage1 abschnitt 1 und 3 sowie anlage 2 (schau mal auf www.waffengesetz.de und suche mal nach messer). dieses bestimmungen die zum gesetz gehören sind so ein "zweischneidiges Schwert", denn sportgeräte sind im allgemeine meistens ausgenommen. oder wie will mann z.B. Wild Ausweiden mit ner Klige voon 8,5 cm?
Von Christian Thiel (Thrower) am Mittwoch, den 8. Februar, 2006 - 15:30:
Mh, ich muss sagen, dass ich nicht in Anlage 1, sonder nur in Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4. fündig geworden bin. Dort heisst es: " Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, [...]".
Das mit der Klingenlänge bezieht sich also nur auf Springmesser! Nicht allgemein auf Messer!!
Dass Wurfmesser vielleicht als Sportgeräte einzustufen sind und damit nicht unter das Waffengesetz fallen, stimmt. Zitat aus einer Auskunft der Polizei:
Wurfmesser sind keine verbotenen Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Ob sie als Hieb- und Stoßwaffe anzusehen sind ist allerdings strittig. Es kommt auf die Zweckbestimmung der Messer an. Soweit sie, wie im Fall der Artisten-Wurfmesser, als Sportgerät genutzt werden unterliegen sie überhaupt nicht dem Waffengesetz. (Quelle)
Von Christian Thiel (Thrower) am Freitag, den 10. Februar, 2006 - 23:48:
Eine Nachricht im Auftrag von Andreas (der gerade kein Internet hat):
Er hat mit einem Beamten vom BGS (oh sorry, "Bundespolizei" heisst das ja jetzt) gesprochen, der auch wusste, dass sich das mit den 8,5cm Klingenlänge nur auf Springmesser bezieht, sonst gebe es nichts was sich auf die Klingenlängen von Messern bezieht.
Von jonny am Mittwoch, den 1. November, 2006 - 19:52:
Hi!
Ich möchte mir ein katana kaufen (zur deko für mein zimmer), also von Amerika schicken lassen! Aber ich weiss nicht, ob die dinger in Deutschland verboten sind!! Ich bin jetzt sehr froh dass ich diese seite gefunden hab!! Bitte helft mir!! Ich hab eig kein Bock auf Stress mit öffentlichen Stellen ;)
Von Anonym am Mittwoch, den 1. November, 2006 - 23:16:
Hallo Jonny!
Hier geht es eigentlich um Gesetze betreffend Wurfmessern, und das primär auch in Östereich...
Ansonsten scheint es doch zahlreiche Shops in Deutschland zu geben, die Kata-Schwerter verkaufen.
Von Amy1 am Samstag, den 27. Januar, 2007 - 10:14:
Hallo
ic hbae ein großes problemm.Ich habe ne Anzeige von Ebay am Hals weil ich ein"Springmesser"gekauft haben soll.Da ich aber ein Klappmesser mit Feder Gekauft habe also wo ich auf ein Knopf drücken und die Klinge komm von der Seite hervor .Meine frege ist jetzt ist das ein springmesser odeer nicht .Wenn es keins ist könnt ihr mir den Unterschied erklären
Von Christian Thiel (Thrower) am Montag, den 29. Januar, 2007 - 00:28:
Hallo Amy1,
ich nehme mal an, dir geht es um die Gesetzeslage in Deutschland? Dann gilt folgendes:
Anlage 1 zum Waffengesetz, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1.1. definiert unter "tragbare Gegenstände":
Messer, deren Klingen durch Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser)".
Springmesser sind nach Anlage 2 "Verbotene Waffen". Ausgenommen davon sind (laut Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4., wie oben schon mal erwähnt) Springmesser, wenn "die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
* höchstens 8,5cm lang ist
* in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % ihrer Länge aufweist
* nicht zweiseitig geschliffen ist
* einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt"
Wenn alle diese obigen Kriterien auf dein Messer zutreffen, ist es zwar ein Springmesser, aber kein verbotener Gegenstand im Sinne des Gesetzes.
Wenn dich Ebay bei der Polizei angezeigt hat wegen dieses Messers (und du volljährig bist, sonst wird es komplizierter), solltest du auf die oben zitierten Paragraphen hinweisen (was, wie ich aus Erzählungen gehört habe, aber nicht heisst, dass du, selbst bei eindeutiger Gesetzeslage, vor Gericht bestehst).
Wenn dich Ebay nur wegen Verletzung ihrer Regeln anmeckert, dann kannst du nicht viel machen, es sei denn, sie haben die oben definierten speziellen Wurfmesser auch vom Handels-Verbot bei sich ausgenommen.
Hinweis: Ich bin nur ein Laie, der kein Jura studiert hat, obige Ausführungen stellen lediglich dar, wie ich die Gesetzeslage verstehe.
Von zampano am Mittwoch, den 31. Januar, 2007 - 08:54:
moin,
sowas is aber ne ganz schwache leistung von ebay...
dann sollen sie solche auktionen erst gar nicht zulassen, dann sparen sich alle den ärger...
"sachen gibts"
gruß
stefan...